admin 16. November 2008
Sollten Sie von Jägern belästigt, bedroht oder sonst irgendwie bedrängt werden, erstatten Sie schriftlich eine Anzeige bzw. Meldung an das Ordnungsamt. Am besten per Einschreiben/Rückantwort. Zusätzlich informieren Sie die untere Jagdbehörde und nehmen Sie die Forstbehörde in den Verteiler auf. Diese schriftliche Form ist sehr wichtig, damit solche Vorfälle zumindest einmal festgehalten werden und im Falle einer Wiederholung, können Sie das Verhalten des betreffenden Jägers als “bekannt” bzw. aktenkundig nachweisen.
Der Hegering, der von den Jagdbehörden gerne als Ansprechpartner für Beschwerden genannt wird, ist nicht zuständig da es sich lediglich um einen Verband der Jäger handelt, ähnlich einem Trachtenverein.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass man Sie nicht ernst nimmt, führen Sie bei allen Spaziergängen eine kleine Digicam mit, sollte der betreffende Jäger wieder einmal aufdringlich / unverschämt werden, können Sie dieses Verhalten relativ einfach aufzeichnen. Die meisten modernen Handy´s können auch Videoaufzeichnungen machen. Geben Sie die Orginale nie aus der Hand, machen Sie eine Kopie der Aufzeichnung für die Anzeige / Meldung. Wenn die Angelegenheit über einen Anwalt ihres Vertrauens läuft, können Sie diese Kopie bei dem Anwalt hinterlegen. Jäger sitzen meist in gehobenen Positionen und verfügen über ein entsprechendes Netzwerk.
Wird ihr Hund/Katze erschossen, stellen Sie unbedingt das Tier sicher. Der Jäger muss es ihnen herausgeben. Machen Sie Fotos aus allen Lagen / Positionen – das ist wirklich schlimm und fällt sicher sehr schwer, ist aber das Wichtigste Beweismittel, geben Sie Ihren erschossenen Liebling über Ihren Tierarzt an ein Institut zur Untersuchung bzgl. Feststellung der Todesursache / Verletzungen. Wenn möglich , in ein weiter entferntes Institut um eine evtl. Einflussnahme zu verhindern. Es wird nicht nur festgestellt ob das Tier an einer Kugel starb, bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung wird das Tier geröntgt, gewogen, gemessen, alles fotografisch dokumentiert. Diese Aussage, dass diese Untersuchungen sehr teuer sind ist definitiv falsch. Die Untersuchungen sind verhältnismäßig preisgünstig, ab 35 Euro – je nach Aufwand.
Lassen Sie sich nicht beirren oder gar einschüchtern. Bedenken Sie, dasd nicht alle Jäger derart ruppig und schon gar nicht mit den staatlichen Förstern zu vergleichen sind. Tatsache ist, dass ein Jäger der grundlos einen Hund oder eine Katze abknallt, nicht wirklich im Sinne des Tierschutzes oder Naturschutzes handel. Manche Jäger sind einfach nur tötungsgeil.
BGB 90a
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Wie soll man das Verstehen, ein weiterer Gummiparagraph?
Tags: Förster, Jagdbehörde, Jäger, Übergriffe, Verhaltensmaßnahmen